Leistungsspektrum
- Einfamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Reihenhausanlagen
- Wohnhausanlagen
- Büro- und Geschäftshäuser
- Kommunale Zweckbauten
- Casinos
- Theater
- Thermalbäder
- Hotels
- Museen
- Banken
- Gastronomiebetriebe
- Weingüter
- Handelsbetriebe
- Kindergärten
- Schulen
- Stadtgestaltung
- Gartengestaltung
- Ausstellungsgestaltung
- Innenarchitektur
- Althaussanierung
Grundlagenforschung
Zur Feststellung der Ausnutzbarkeit eines Bauplatzes müssen Bebauungs- und Flächenwidmungspläne analysiert und Bebauungsvorschriften bzw. –beschränkungen erhoben werden. Auch die Einsichtnahme in bestehende Bauakte am Bauamt bzw. Baupolizei, manchmal auch Nachforschungen in Museen, sowie die Erhebung von Einbauten (Gas, Wasser, Strom etc.) zählen dazu.
Bestandsaufnahmen
Bei Umbauten und Sanierungen ist es oftmals notwendig, Bestandsaufnahmen der bestehenden Objekte anzufertigen, da meistens keine aussagekräftigen Pläne vorhanden sind bzw. nicht in digitaler Form vorliegen.
Bebauungsstudien
Ziel der Grundlagenforschung und Bestandsaufnahmen ist die Erstellung von Bebauungsstudien, die einem Bauherrn darlegen sollen, in welcher Art und Weise er einen Bauplatz oder ein bestehendes Gebäude ausnützen kann, bzw. wie er die größte Wertschöpfung erlangen kann. Aus einer Bebauungsstudie sind z.B. Form und Lage eines möglichen Baukörpers sowie etwa eine maximal mögliche Wohnungsanzahl und/oder Nutzfläche ersichtlich. Maßstab üblicherweise 1:500 – 1:1000
Projektentwicklung
Größere Projekte bedürfen einer detaillierten Vorbereitungsphase und eines Konzeptes als Grundlage für alle weiteren wirtschaftlichen und baulichen Entscheidungen. Unsere Aufgabe ist es u.a. den Standort nach verschiedenen Kriterien zu analysieren und eine Projektidee zu entwickeln.
Wettbewerbe
dienen dazu, dem Bauherrn aus einer Anzahl verschiedener Entwürfe, den für ihn besten auszuwählen. Wettbewerbe werden üblicherweise nach Verfahrensregeln durchgeführt, die von der Architektenkammer ausgegeben werden.
Vorentwurf
Resultierend aus einer Bebauungsstudie wird für den Bauherrn ein Vorentwurf ausgearbeitet, aus dem bereits ein Raum- und Funktionsprogramm ersichtlich ist. Vorentwürfe werden öfters in Varianten vorgelegt, um dem Bauherrn zu helfen, den richtigen Weg zu seinem Ziel einzuschlagen.
3D-Studien - Modellbau
Auf Wunsch können auch 3D – Studien oder sogar Modelle im Maßstab 1:500 oder 1:200 erstellt werden, um dem Bauherrn einen besseren Eindruck vom geplanten Objekt zu vermitteln.
Grobkostenschätzung
Eine erste Grobkostenschätzung, die wir anhand von Vorentwurfs- oder Entwurfsstudien erstellen, dienen dem Bauherrn meist als grundlegende Entscheidung für den Ankauf eines Objektes oder die Weiterführung des Projektes.
Entwurf
Ein guter Entwurf ist eigentlich ein jahrelanger Prozess, denn er beruht nicht nur auf der momentanen Idee und der Kreativität des Entwerfers. Das Umgehen mit Raum und Proportion, mit Licht und Farbe verlangen einiges an Erfahrung, in der Architektur, im Design und im Städtebau sind Funktionalität, technische Machbarkeit und vieles mehr oft grundlegende Vorgaben, die einen Entwurf beeinflussen.
Visualisierung
Sich ein komplexes Bauwerk anhand eines Grundrisses vorzustellen, ist nicht nur für einen Laien schwer. Um die Proportionen und die Lage eines Gebäudes dreidimensional darzustellen, nützen wir das Mittel verschiedener Computerprogramme
Einreichplanung
Dutzende Bundes- und Landesgesetze, 9 verschiedene Bauordnungen, oder gemeindespezifische Verordnungen sind nur ein kleiner Teil, der auf einen genehmigungsfähigen Einreichplan Einfluss haben. Wir erstellen diese Pläne inklusive aller nötigen Beilagen, in Abstimmung mit den verschiedenen Behörden
Behördenwege
Baubehörde, Denkmalamt, Förderungsstellen der Länder, Arbeitsinspektorate, Theaterbehörden, Gesundheitsamt, Gewerbebehörde usw. sind vor Erreichen einer Baubewilligung bzw. einer Benützungsbewilligung aufzusuchen, um eine Freigabe zu erhalten.
Vorstatik
Vor einer weiterführenden Planung und Kostenerhebung wird eine Vorstatik erstellt, die die Standsicherheit und Dimensionierung von Bauwerken und Bauteilen errechnet.
Bauphysik
Die Bauphysik ist aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten, aber auch des erhöhten Komfortbedürfnisses ein zentrales Thema in der Architektur.
Schon in der Entwurfsphase begleitet die Bauphysik unsere Projekte mit ersten Berechnungen für Wärmeschutz. Im Wohnbau ist der Schallschutz auch ein wichtiges Kriterium, der bereits zu Beginn des Projektes Einfluss nimmt. Bei den vielen verschiedenen Projekte, die wir umgesetzt haben, konnten wir viel Erfahrung mit den Baustoffen und ihrem sinnvollen und technisch richtigem Einsatz machen.
Kostenschätzung
Hunderte von umgesetzten Projekten erlauben uns, entsprechende Erfahrung für die tatsächlichen Kosten eines Projektes zu haben. Grundlage der Grobkostenschätzung ist eine (Vor-)Entwurfsplanung und ein fertiges Raum- und Nutzungskonzept, das gemeinsam mit dem Bauherrn erstellt wird. Nach Bedarf wird eine Kostenermittlung nach ÖNORM erstellt.
Brandschutzplanung
In Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden und den örtlichen Feuerwehren werden oft schon zu Beginn einer Projektentwicklung Vorgaben zum Brandschutz, wie z.B. Fluchtwege, Löschmöglichkeiten, Feuerwehrzufahrten, in die Planung einbezogen.
In größeren Projekten sind die Sicherstellung des ausreichenden Personenschutzes im Brandfall durch Gesetze und Normen zu gewährleisten. Sie haben Einfluss auf die Grundrisskonzeption, die gesamte Haustechnik, aber auch die Materialwahl von Baustoffen.
Fluchtwegskonzepte
Für Gebäude mit besonderen Nutzungen, wie öffentliche Gebäude, Gebäude mit großen Menschenansammlungen, erschwerte Löschbedingungen usw., erstellen wir Fluchtwegskonzepte und -pläne.
Koordination von Haustechnikplanungen
Bei größeren Projekten sind meist mehrere Haustechnikplaner am Werk. Eine rechtzeitige Koordination dieser Planungen und deren Abstimmung auf die Vorgaben von Bauherr und Architekt sind nötig, um die bestmögliche technische und ökonomische Lösung für das Bauvorhaben zu finden.
Ausführungs- und Detailplanung
Vor Baubeginn und fortlaufend während des Baufortschrittes werden Ausführungspläne in verschiedenen Detaillierungen erstellt. Abbruchpläne, Polierpläne, Detailpläne bis zum Maßstab 1:1, Möblierungspläne, Deckenspiegelpläne, Haustechnik- oder Elektropläne, Brandschutzpläne, Außenanlagenpläne sind einige davon.
Statische Bemessungen
Meist in Zusammenarbeit mit einem Statikbüro werden die statische Bemessung und im Anschluss Schalungs- und Bewehrungspläne erstellt, wobei unsere Aufgabe auch darin besteht, eine dem Entwurfsziel entsprechende, kostensparende Lösung zu finden. Vor Übergabe der Unterlagen auf die Baustelle prüfen wir diese auf Richtigkeit und Einhaltung der architektonischen Vorgaben.
Ausschreibung und -vergabe:
Die Art und Detaillierung der Ausschreibung hängt von der Größe und Komplexität des Projektes ab. Für kleine oder spezielle Bauvorhaben erstellen wir manchmal detaillierte Beschreibungen, um möglichst günstige Angebote zu erhalten.
Für größere oder öffentliche Bauvorhaben werden gewerkespezifische Leistungsverzeichnisse, erforderlichenfalls nach genormten Leistungsbeschreibungen, erstellt. Die Angebote werden auf Fehlerfreiheit und Vollständigkeit geprüft und mithilfe von Preisspiegeln verglichen.
Nach den Vorgaben des Bauherrn werden die infrage kommenden Angebote preis verhandelt, grundlegende technische und organisatorische Durchführung, Termineinhaltung, sowie wichtige Vertragspunkte werden besprochen und fixiert.
Die Auftragsvergabe erfolgt üblicherweise schriftlich und formell, dazu erstellen wir dem Projekt und Auftrag entsprechende Werkverträge.
Gesamtkostenermittlung
In die Gesamtkosten eines Bauwerkes fallen auch viele Nebenkosten an, die den Bauherrn belasten, diese müssen daher rechtzeitig ermittelt werden. Neben den reinen Baukosten müssen u.a. die Kosten für die Erhaltung der Baustelle, Übersiedlung, Planungskosten, Beseitigung von Altlasten, Sicherung von Anrainergebäuden, und vieles mehr ermittelt und bewertet werden.
Bauherrenvertretung
Im Namen unseres Bauherrn oder als Berater an seiner Seite nehmen wir an Bauverhandlungen, Gewerbeverhandlungen, diversen Behördenterminen, aber auch an Preisverhandlungen, oder Gerichtsterminen teil.
Vertragswesen
Im Zuge der Auftragsvergabe erstellen wir dem Projekt angepasste Werkverträge, die eine, für den Bauherrn kostensichere und termingerechte Abwicklung gewährleisten soll. Die Verträge enthalten auch wichtige Punkte wie die diversen Pflichten des Auftragnehmers, Form der Rechnungslegung, Pönale, Gewährleistung und vieles mehr.
Terminplanung
In einen Bauzeitplan sind viele Faktoren einzuarbeiten: dazu gehören u.a. Arbeitseinsatz der ausführenden Firma, Liefer- und Transportzeiten, oder Trocknungs- oder Aushärtezeiten
Aus der Verknüpfung der verschiedenen Vorgänge auf der Baustelle ergibt sich ein optimierter Zeitablauf, der sich nicht zuletzt auch für die laufenden Kosten der Baustelle auswirkt.
Wir stellen verschiedenste Terminpläne, dem Projekt entsprechenden Detaillierungsgraden und Darstellungsmethoden her.
Örtliche Bauaufsicht
Die ÖBA beinhaltet die Vertretung des Bauherrn auf der Baustelle, die Bauüberwachung auf technische, rechtliche und planerische Richtigkeit, die räumliche und zeitliche Koordination aller Abläufe an und um die Baustelle, Organisation und Abwicklung von Besprechungs-, Behörden-, Abnahmeterminen.
Weiter gehören auch die Kostenüberwachung, Terminüberwachung, Übernahme von Leistungen, Rechnungsprüfung, Mängelbearbeitung und vieles mehr zu den Leistungen einer ÖBA. Diese sind im Detail in den einzelnen Punkten beschrieben.
Die Mitarbeiter unseres Büros machen seit Beginn auch Bauaufsicht, da wir sicherstellen wollen, dass unsere Projekte zu allen Entwicklungsphasen ein hohes Maß an Qualität behalten.
Baukoordination
Seit 1999 ist laut Baukoordinationsgesetz unter gewissen Voraussetzungen, (u.a. die Baustellendauer, oder die Anzahl der Beschäftigten und Firmen auf der Baustelle betreffend) notwendig, einen Planungs- und/oder eine Baukoordinator zu bestellen. Es ist weiter ein „Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan)“ und eine „Dokumentation für spätere Arbeiten“ zu erstellen.
Das Gesetz verlangt zwar keine verstärkten Sicherheitsmaßnahmen, als die schon vorgeschriebenen, es bezieht den Bauherrn aber in die Verantwortung mit ein.
Dieser kann dann die oben beschriebenen Aufgaben selber übernehmen oder diese einem Fachmann übertragen, der gewisse berufliche Voraussetzungen haben muss.
Wir als Architekten haben diese Qualifikation.
Rechnungsprüfung
Um Rechnungen von Professionisten ordnungsgemäß prüfen zu können, ist nicht nur die genaue Kenntnis der Baustelle und ihrer Abwicklung, sondern auch die technischen Fachnormen, die das Aufmaß und Abrechnung der verrechenbaren Leistung beschreiben. Große Projekte erfordern ein hohes Maß an Genauigkeit und Korrektheit um den Überblick über die gesamten, sich oft überschneidenden Leistungen zu behalten.
Projektübergabe
Bei Fertigstellung wird ein Projekt vom Bauherrn oder auch von Behörden abgenommen und dabei seine ordnungsgemäße Ausführung festgestellt. Im Zuge dieses Verfahrens werden noch vorhandene Mängel und Bauschäden festgestellt und beseitigt.
Schlussabrechnungen
Im Zuge der letzten Abrechnung sind mündlich, schriftlich, oder im Werkvertrag vereinbarten Punkte bezüglich Nachlässe, Skonten, Bauschadensabrechnung, Pönale, bisher nicht verrechnete Mehr- oder Minderkosten, oder weitere kostenrelevante Punkte in die Schlussrechnung einzubeziehen. Nicht dezidiert vereinbarte Punkte der Rechnungslegung oder Zahlungsgebarung sind gesetzlich oder in der ÖNORM geregelt und werden entsprechend berücksichtigt.
Gewährleistungsmanagement
Trotz großen Bemühens einer mängelfreien Fertigstellung ist es möglich, dass ein Baustoff oder ein Bauteil fehlerhaft ist, oder eine Arbeit mangelhaft ausgeführt wurde.
Da diese Mängel manchmal erst nach einiger Zeit auftreten, gibt es eine gesetzlich geregelte Gewährleistungsfrist für Bauleistungen. Bei größeren Projekten werden Gewährleistungen auch im Werkvertrag beschrieben und projektbezogen geregelt. Dazu gehören auch Rücklässe bei Zahlungen wie Deckungs- und Haftrücklass, die dem Bauherrn eine Sicherheit auch in finanzieller Hinsicht geben.
Unsere Aufgabe als ÖBA ist die Abwicklung der Vorgänge und Zahlungen rund um die Gewährleistung, die Mängelfeststellung und Organisation der Beseitigung, und die Schlussfeststellung bei Gewährleistungsende.
Die Beseitigung dieser Probleme gehört zu unseren Aufgaben im Zuge der Bauaufsicht.
Die Gewährleistung kann aber auch im Werkvertrag noch gesondert vereinbart werden. Um dem Bauherrn eine Sicherheit auch in finanzieller Hinsicht zu geben, dass diese Mängel ohne Kostenbelastung seinerseits
Architekturfotografie
Fotografieren am Bau ist unerlässlich. Fotos helfen uns als Gedankenstütze für Entwurf und Planung. Während der Bauabwicklung sind Fotos zur Dokumentation der verschiedenen Bauzustände, zum Nachvollziehen bei der Abrechnung, und als Beweis im Fall von Schäden äußerst wichtig. Natürlich dienen sie auch zur Präsentation des Projektes zum Beispiel als Referenz oder zur Erinnerung für den Bauherrn. Nicht immer hat man Zeit, ein Haus, eine Straße oder eine Landschaft zu zeichnen, da hilft es schon, wenn man "einfach abdrücken" kann. Um ein gutes Architekturfoto zu machen, braucht es allerdings auch ein gutes Auge und viel Übung.